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Motorflug Information

Motorflug

 

JAR-FCL (Erweiterung von PPL-A)

 

Seit dem 01. Mai 2003 kann man die PPL-A nicht mehr erwerben. Die neue und erweiterte Version des PPL-A ist die Lizenz JAR-FCL. Sie entspricht der PPL-A mit der Zusatzqualifikation CVFR-Berechtigung.

Die CVFR-Berechtigung ist der kontrollierte Sichtflug (controlled visual flight rules) und ist eine Zwischenform von Sicht- und Instrumentenflug. Diese Berechtigung dient der Durchführung von Sichtflügen im kontrollierten Luftraum C oder bei nächtlichen Überlandsflügen im kontrollierten Luftraum.

Die Lizenz JAR-FCL ist eine Lizenz nach den europäischen Vorschriften. Das Ziel der JAR sind hohe Sicherheitsstandards und harmonisierte Regelungen in Europa. Außerdem wird auch eine Harmonisierung mit den Regeln der FAA (Luftfahrtsbehörde USA) angestrebt.

Der JAR gehören die JAA-Mitgliedsländer an. Diese sind:

Albanien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Kroatien, Malta, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Zypern.

Die Lizenz berechtigt zum (wichtigste Merkmale):

  • fliegen aller einmotorigen kolbenbetriebenen Flugzeuge ohne Gewichtsbegrenzung
  • fliegen von zweimotorigen Flugzeugen (mit Klassenberechtigung) bis 5,7 to. (MTOW)
  • die Möglichkeit auch Nachts fliegen zu können, wenn die Nachtflugqualifikation absolviert wurde
  • Lufträume Klasse C (Charlie) können genutzt werden
  • Erwerb der IR(A), wenn 50 Stunden nach Scheinerhalt nachgewießen werden

Voraussetzung für die Ausbildung:

  • Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 16 Jahren
  • Mindestalter für Erwerb der Lizenz 17 Jahren
  • Ärzliches Tauglichkeitszeugnis beim Flugarzt
    Eine Sehhilfe muss kein Hinderniss sein!
  • Keine (wesentliche) Vorstrafen

Benötigte Unterlagen zum Ausbildungsbeginn:

  • Kopie Personalausweiss oder Reisepass
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister Flensburg
  • Passbilder
  • Teilnahme an Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste Hilfe Kurs)
    Eine Kopie des KFZ-Führerscheins ist ausreichend
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • Polizeiliches Führungszeugnis und ggfs. Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Bei Minderjährigen eine amtlich beglaublichte Zustimmungserklärung des ges. Vertreters
  • Funksprechzeugnis BZF1 oder BZF2 (auf deutsch oder englisch), welches auch parallel
    neben der Ausbildung erworben werden kann. Die Prüfung hierfür erfolgt extern bei der
    Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation durchgeführt

Praktische Ausbildung

  • mind. 45 Flugstunden (davon mind. 35 Flugstunden mit Fluglehrer und 10 Stunden alleine)
    Eine Flugstunde hat mind. 60 Minuten
  • Mindestens einen Streckenflug von 270Km im Alleinflug (in Flugstundenenthalten)
  • 2 Anflüge auf Verkehrsflughäfen in Ihrer Nähe (z.B. Hamburg, Hannover, Berlin ...)
  • Funknavigation (CVFR-Berechtingung)
  • Platzrundenverfahren
  • Grenzflugzustände
  • Überlandflüge
  • Notverfahren (Trudeln etc.)

Theoretische Ausbildung

  • Der theoretische Kurs kann je nach Flugschule in der Flugschule selbst erfolgen
    oder über einen Fernlehrgang
  • Folgende Fächer werden unterrichtet:
    - Navigation
    - Funknavigation
    - Wetterkunde
    - Aerodynamik
    - Technik
    - Luftrecht
    - Verhalten in besonderen Fällen
    - Menschlisches Leistungsvermögen

Lizenzerhalt

Zur Lizenzerhaltung müssen Sie innerhalb der letzten 12 Monate vor Verlängerungsantrag 12 Flugstunden, 12 Starts und Landungen, sowie einen Übungsflug mit Fluglehrer nachweisen.

Ein gültiges Tauglichkeitszeugnis muss mitgeführt werden.

  Aktuelle Information der Bezirksregierung Düsseldorf  zur Scheinverlängerung nach 5 Jahren

 
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