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Seit
dem 01. Mai 2003 kann man die PPL-A nicht mehr erwerben. Die neue und
erweiterte Version des PPL-A ist die Lizenz JAR-FCL. Sie entspricht der
PPL-A mit der Zusatzqualifikation CVFR-Berechtigung.
Die
CVFR-Berechtigung ist der kontrollierte Sichtflug (controlled visual
flight rules) und ist eine Zwischenform von Sicht- und
Instrumentenflug. Diese Berechtigung dient der Durchführung von
Sichtflügen im kontrollierten Luftraum C oder bei nächtlichen
Überlandsflügen im kontrollierten Luftraum.
Die
Lizenz JAR-FCL ist eine Lizenz nach den europäischen Vorschriften. Das
Ziel der JAR sind hohe Sicherheitsstandards und harmonisierte
Regelungen in Europa. Außerdem wird auch eine Harmonisierung mit den
Regeln der FAA (Luftfahrtsbehörde USA) angestrebt.
Der JAR gehören die JAA-Mitgliedsländer an. Diese sind:
Albanien,
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien,
Lettland, Litauen, Luxemburg, Kroatien, Malta, Mazedonien, Moldawien,
Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,
Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine,
Ungarn, Zypern.
Die Lizenz berechtigt zum (wichtigste Merkmale):
- fliegen aller einmotorigen kolbenbetriebenen Flugzeuge ohne Gewichtsbegrenzung
- fliegen von zweimotorigen Flugzeugen (mit Klassenberechtigung) bis 5,7 to. (MTOW)
- die Möglichkeit auch Nachts fliegen zu können, wenn die Nachtflugqualifikation absolviert wurde
- Lufträume Klasse C (Charlie) können genutzt werden
- Erwerb der IR(A), wenn 50 Stunden nach Scheinerhalt nachgewießen werden
Voraussetzung für die Ausbildung:
- Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 16 Jahren
- Mindestalter für Erwerb der Lizenz 17 Jahren
- Ärzliches Tauglichkeitszeugnis beim Flugarzt
Eine Sehhilfe muss kein Hinderniss sein!
- Keine (wesentliche) Vorstrafen
Benötigte Unterlagen zum Ausbildungsbeginn:
- Kopie Personalausweiss oder Reisepass
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister Flensburg
- Passbilder
- Teilnahme an Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste Hilfe Kurs)
Eine Kopie des KFZ-Führerscheins ist ausreichend
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
- Polizeiliches Führungszeugnis und ggfs. Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Bei Minderjährigen eine amtlich beglaublichte Zustimmungserklärung des ges. Vertreters
- Funksprechzeugnis BZF1 oder BZF2 (auf deutsch oder englisch), welches auch parallel
neben der Ausbildung erworben werden kann. Die Prüfung hierfür erfolgt extern bei der
Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation durchgeführt
Praktische Ausbildung
- mind. 45 Flugstunden (davon mind. 35 Flugstunden mit Fluglehrer und 10 Stunden alleine)
Eine Flugstunde hat mind. 60 Minuten
- Mindestens einen Streckenflug von 270Km im Alleinflug (in Flugstundenenthalten)
- 2 Anflüge auf Verkehrsflughäfen in Ihrer Nähe (z.B. Hamburg, Hannover, Berlin ...)
- Funknavigation (CVFR-Berechtingung)
- Platzrundenverfahren
- Grenzflugzustände
- Überlandflüge
- Notverfahren (Trudeln etc.)
Theoretische Ausbildung
- Der theoretische Kurs kann je nach Flugschule in der Flugschule selbst erfolgen
oder über einen Fernlehrgang
- Folgende Fächer werden unterrichtet:
- Navigation
- Funknavigation
- Wetterkunde
- Aerodynamik
- Technik
- Luftrecht
- Verhalten in besonderen Fällen
- Menschlisches Leistungsvermögen
Lizenzerhalt
Zur
Lizenzerhaltung müssen Sie innerhalb der letzten 12 Monate vor
Verlängerungsantrag 12 Flugstunden, 12 Starts und Landungen, sowie
einen Übungsflug mit Fluglehrer nachweisen.
Ein gültiges Tauglichkeitszeugnis muss mitgeführt werden.
Aktuelle Information der Bezirksregierung Düsseldorf zur Scheinverlängerung nach 5 Jahren
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