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GPL “Glider Pilot Licence” (ehemals PPL-C)
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Mit der Einführung von JAR-FCL wurde der Lizenzerwerb und -erhalt für den Segelflug vereinfacht.
Die
JAR-FCL regelt nicht mehr den eigentlichen Segelfluglizenz, diese sind
weiterhin den nationalen Bestimmungen unterworfen. Es gibt nur noch
eine nicht ablaufende Segelfluglizenz, die GPL. Die ehemalige PPL-C
wurde abgeschafft. Motorsegeln kann man nur noch über den wirklichen
Segelflug erlernen.
Die Lizenz berechtigt Sie 1 bis 2-sitzige Segelflugzeuge zu fliegen.
Voraussetzung für die Ausbildung:
- Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 14 Jahren
- Mindestalter für Erwerb der Lizenz 16 Jahren
- Ärzliches Tauglichkeitszeugnis beim Fliegerarzt
Eine Sehhilfe muss kein Hinderniss sein!
- Keine Sehschwäche von mehr als 5 Dioptrien
- Keine (wesentliche) Vorstrafen
Folgende Unterlagen werden vor Beginn der Ausbildung benötigt:
- Personalausweiß
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
- Erklärung über schwebende Strafverfahren und Erklärung darüber, das ein Führungszeugnis beantragt worden ist
- Bei Minderjährigen eine amtlich beglaublichte Zustimmungserklärung des ges. Vertreters
Praktische Ausbildung:
- Mindestens 25 Flugstunden und davon mind. 15 Flugstunden alleine. In den Flugzeiten sind
enthalten:
- 60 Starts und Landungen (davon 20 Alleinstarts und Landungen)
- 3 Landungen mit oder ohne Fluglehrer auf einem anderen Flugplatz
- Mindestens eine Aussenlandung mit Fluglehrer
- 50Km Streckenflug nach bestandener theoretischer Prüfung
- Praktische und theoretisch Einweisung zur Beherschung des Segelflugzeuges in besonderen
Flugfällen
Theoretische Ausbildung:
- Der theoretische Kurs kann je nach Flugschule in der Flugschule selbst erfolgen
oder über einen Fernlehrgang
- Folgende Fächer werden unterrichtet:
- Navigation
- Wetterkunde
- Aerodynamik
- Technik
- Luftrecht
- Verhalten in besonderen Fächern
- Menschliches Leistungsvermögen
Lizenzerhalt:
Zur
Lizenzerhaltung müssen Sie innerhalb der letzten 24 Monaten 25 Starts,
darin enthalten 5 Starts je Startart nachweisen. Fehlende Starts sind
mit Fluglehrer oder Flugauftrag nachzuholen.
Ein gültiges Tauglichkeitszeugnis muss mitgeführt werden.
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