Home arrow > Segelfluglizenz 05.09.2010      
 
Information Segelflug

GPL “Glider Pilot Licence” (ehemals PPL-C)

 

Mit der Einführung von JAR-FCL wurde der Lizenzerwerb und -erhalt für den Segelflug vereinfacht.
Die JAR-FCL regelt nicht mehr den eigentlichen Segelfluglizenz, diese sind weiterhin den nationalen Bestimmungen unterworfen. Es gibt nur noch eine nicht ablaufende Segelfluglizenz, die GPL. Die ehemalige PPL-C wurde abgeschafft. Motorsegeln kann man nur noch über den wirklichen Segelflug erlernen.

Die Lizenz berechtigt Sie 1 bis 2-sitzige Segelflugzeuge zu fliegen.

Voraussetzung für die Ausbildung:

  • Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 14 Jahren
  • Mindestalter für Erwerb der Lizenz 16 Jahren
  • Ärzliches Tauglichkeitszeugnis beim Fliegerarzt
    Eine Sehhilfe muss kein Hinderniss sein!
  • Keine Sehschwäche von mehr als 5 Dioptrien
  • Keine (wesentliche) Vorstrafen

Folgende Unterlagen werden vor Beginn der Ausbildung benötigt:

  • Personalausweiß
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren und Erklärung darüber, das ein Führungszeugnis beantragt worden ist
  • Bei Minderjährigen eine amtlich beglaublichte Zustimmungserklärung des ges. Vertreters

Praktische Ausbildung:

  • Mindestens 25 Flugstunden und davon mind. 15 Flugstunden alleine. In den Flugzeiten sind
    enthalten:
    - 60 Starts und Landungen (davon 20 Alleinstarts und Landungen)
    - 3 Landungen mit oder ohne Fluglehrer auf einem anderen Flugplatz
    - Mindestens eine Aussenlandung mit Fluglehrer
    - 50Km Streckenflug nach bestandener theoretischer Prüfung
  • Praktische und theoretisch Einweisung zur Beherschung des Segelflugzeuges in besonderen
    Flugfällen

Theoretische Ausbildung:

  • Der theoretische Kurs kann je nach Flugschule in der Flugschule selbst erfolgen
    oder über einen Fernlehrgang
  • Folgende Fächer werden unterrichtet:
    - Navigation
    - Wetterkunde
    - Aerodynamik
    - Technik
    - Luftrecht
    - Verhalten in besonderen Fächern
    - Menschliches Leistungsvermögen

Lizenzerhalt:

Zur Lizenzerhaltung müssen Sie innerhalb der letzten 24 Monaten 25 Starts, darin enthalten 5 Starts je Startart nachweisen. Fehlende Starts sind mit Fluglehrer oder Flugauftrag nachzuholen.

Ein gültiges Tauglichkeitszeugnis muss mitgeführt werden.

 
< Zurück   Weiter >
 
Werbung
Wetterdienst
Counter
370559 Besucher
  LSV Wipperfürth e.V.