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ICAO fordert Sprachtest für Piloten

Ab dem 5. März 2008 müssen Piloten, die ins Ausland fliegen möchten, ausreichende englische Sprachkenntnisse nachweisen. Das fordert die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO.

Zur Stellungnahme des Deutschen Aero Club zur Einführung der Sprachanforderungen durch die ICAO in Deutschland:

www.daec.de/aktuell/2007/05/24_sprache.php

 
Änderung der deutschen VFR-Transpondercodes zum 15.03.2007

Info von der AOPA: 

A/C 7000 löst A/C 0021 und A/C 0022 ab

Die Deutsche Flugsicherung führt zum 15.3.2007 den Transpondercode A/C 7000 für den Sichtflugverkehr ein. Die bisher geltenden Codes A/C 0021 und A/C 0022 werden ungültig. Die DFS möchte mit diesem Schritt die in Deutschland gültige Regelung den europäischen Standards angleichen.

Der neue VFR-Transpondercode gilt gemäß den bestehenden Regelungen zur Transponderpflicht. Er ist also ab einer Höhe von 5.000 ft MSL bzw. 3.500 ft GND (maßgebend ist der höhere Wert) verpflichtend zu rasten, in niedrigeren Höhen gilt weiterhin die Empfehlung zur Transponderschaltung.

AOPA-Germany und DAeC unterstützen die VFR-Transponderumstellung auf A/C 7000. Da dieser Code in nahezu allen europäischen Ländern gilt, werden durch die Änderung grenzüberschreitende Flüge nach Sichtflugregeln erleichtert und die Verfahren im europäischen Luftverkehr vereinheitlicht.

Der neue VFR-Transpondercode wird in der neuen ICAO-Karte sowie der ICAO-Segelflugkarte, die zum 15.03.2007 erscheinen, publiziert.



Letzte Aktualisierung: 29.01.2007

 
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